1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Verträge über Schlüsseldienst- und damit zusammenhängende Leistungen, die mit Mahan Al Qaisi unter der Bezeichnung Schlüsseldienst Notdienst 24h geschlossen werden. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
2. Anfrage und Vertragsschluss
Das Absenden einer E-Mail oder das Öffnen einer vorbereiteten WhatsApp-Nachricht ist noch keine verbindliche Beauftragung. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Leistungsumfang, Einsatzort, Preis oder Berechnungsgrundlage und Übernahme des Auftrags ausdrücklich bestätigt wurden.
3. Berechtigung
Der Auftraggeber muss zur Öffnung oder Veränderung des betreffenden Objekts berechtigt sein. Ein geeigneter Nachweis ist auf Verlangen vor oder unmittelbar nach der Öffnung vorzulegen. Bei Zweifeln kann die Leistung verweigert werden.
4. Preise
Maßgeblich ist der für den beschriebenen Fall vereinbarte Verbraucher-Endpreis oder die vereinbarte Berechnungsgrundlage. Pauschalen gelten nur innerhalb der auf der Preisseite beschriebenen Voraussetzungen. Material und zusätzliche Arbeiten werden vor Ausführung erklärt und benötigen die Freigabe des Auftraggebers.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Angaben zu Türzustand, Defekten, Vorschäden, Sicherheitstechnik, Einsatzort und Zugänglichkeit sind nach bestem Wissen zu machen. Ändert sich der erkennbare Sachverhalt vor Ort, wird das weitere Vorgehen erneut abgestimmt.
6. Leistung und Abnahme
Die Leistung richtet sich nach der vereinbarten Aufgabe und den tatsächlichen technischen Möglichkeiten. Ein absolut beschädigungsfreies Ergebnis wird nicht versprochen. Erkennbare Beanstandungen sollen unmittelbar mitgeteilt werden.
7. Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
8. Verbraucherstreitbeilegung
Der Unternehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 25. August 2026